Prof. Dr. Stefan Zimmer, Sprecher der Informationsstelle für Kariesprophylaxe und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Präventivzahnmedizin ©UW/H
Der Zahnarztbesuch in Zeiten von Corona – was Patienten nun tun sollten
Die Corona-Pandemie schränkt das alltägliche Leben stark ein und trifft neben Kliniken auch Zahnärzte hart. Einige Praxen sind geschlossen, die Schutzausrüstung ist knapp, Termine werden abgesagt. Aber auch für die Patienten stellen sich Fragen: Soll ich meinen Vorsorgetermin normal wahrnehmen? An wen kann ich mich mit akuten Zahnschmerzen wenden? Prof. Dr. Stefan Zimmer, Sprecher der Informationsstelle für Kariesprophylaxe (IfK), beantwortet die drei wichtigsten Fragen rund um den nächsten Zahnarztbesuch.
Kann ich meinen vereinbarten Zahnarzttermin ganz normal wahrnehmen?
Wer unsicher ist, ob sein Vorsorgetermin oder die geplante Operation stattfindet, kann dies vorab in der Praxis beziehungsweise Klinik erfragen. Patienten können davon ausgehen, dass ihnen selbst in der Zahnarztpraxis bei der Behandlung kein erhöhtes Infektionsrisiko droht. Zahnarztpraxen sorgen aktuell dafür, dass Abstände eingehalten werden können und ergreifen zusätzliche Hygienemaßnahmen. Lediglich der Weg dorthin mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder vielleicht ein volles Wartezimmer können ein Risiko darstellen. Besonders gefährdete Personengruppen sollten dies berücksichtigen.
Was soll ich bei akuten Beschwerden tun?
Wer nicht mit dem neuen Corona-Virus infiziert ist, sucht einfach wie gewohnt seinen Zahnarzt auf. Er sollte sich aber auf jeden Fall vorher telefonisch anmelden. Nur dann kann man auch sicher sein, dass der Zahnarzt geöffnet hat. Wer mit dem neuen Corona-Virus infiziert oder an Covid-19 erkrankt ist und an starken Zahnschmerzen, Zahntrauma durch einen Unfall, Schwellungen, oder einer Entzündung leidet, sollte sich ebenfalls zuerst telefonisch an seinen Zahnarzt wenden. Dieser kann entscheiden, ob eine sofortige Behandlung erforderlich ist oder sich ein gewisser Zeitraum mit Schmerzmitteln oder Antibiotika überbrücken lässt. Er kann dann eine Abgabe der Medikamente mit der Apotheke abklären, ohne dass der Patient den Umweg über die Praxis nehmen muss. Ist der Zahnarzt nicht erreichbar, bietet der zahnärztliche Notdienst der Stadt eine erste Anlaufstelle. Generell steht jedem Patienten eine Behandlung zu – selbst wenn er an Covid-19 erkrankt ist oder der Verdacht besteht. Für die Notfallversorgung von Infizierten oder in Quarantäne befindlichen Personen sind eigens als zahnmedizinische Behandlungszentren benannte Kliniken zuständig. Informationen dazu erhalten Patienten von ihrem Zahnarzt oder bei der jeweiligen Landeszahnärztekammer.
Mein Kind hat sich beim Spielen einen Zahn ausgeschlagen – können wir direkt zum Zahnarzt fahren?
Wie in allen Fällen gilt auch hier: Ein Anruf beim Zahnarzt des Vertrauens vorab ist wichtig. Falls spontan keine Behandlung erfolgen kann, hilft zunächst ein Gang in die Apotheke. Dort ist eine sogenannte Zahnrettungsbox erhältlich – ein mit Zellnährlösung gefülltes Gefäß. Darin kann der ausgeschlagene Zahn oder das Bruchstück eines Zahnes mehr als 24 Stunden aufbewahrt werden, ohne dass die Zellen der Wurzeloberfläche absterben. Dadurch ist es möglich, das Fragment wieder einzusetzen. Bis zum Besitz einer solchen Zahnrettungsbox, sollte der Zahn nicht an der Wurzel angefasst werden und am besten in H-Milch gelagert werden. Auf keinen Fall darf der Zahn austrocknen, weil dann alle Zellen an der Wurzeloberfläche, die ein Wiedereinwachsen im Knochen ermöglichen können, schnell absterben.
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